24.09.2019

Aufgrund der Beschlüsse des Klimakabinetts jagt eine Schlagzeile die nächste. Wer Ölgeräte installiert oder mit Öl heizt, fühlt sich da schnell verunsichert. In diesem Sondernewsletter beantworten wir daher wichtige Fragen, die sich in der aktuellen Situation stellen.

Klimaschutzprogramm der Bundesregierung – was nun?
Die am 20. September vom Klimakabinett beschlossenen Eckpunkte für ein Klimaschutzprogramm sind noch keine verbindlichen Regelungen. Viele der Maßnahmenvorschläge müssen noch in ein Gesetzgebungsverfahren. Hier ist die Zustimmung des Bundestags und zum Teil des Bundesrats notwendig. Es ist denkbar, dass im Laufe der Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen an einzelnen Inhalten vorgenommen werden.

Was sagt das Klimaschutzprogramm zu Ölheizungen?
Bis Ende 2025 können Hauseigentümer wie bisher bei der Heizungsmodernisierung ein Öl-Brennwertgerät einbauen. Ab 2026 sollen Ölheizungen nur noch eingebaut werden dürfen, wenn sie erneuerbare Energien mit einbinden. Das können zum Beispiel Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen sein. Zudem wird es ab 2021 einen CO2-Preis für fossile Energieträger geben. Dieser soll für fossiles Heizöl 2021 ungefähr 3 ct/l betragen und bis 2025 auf ca. 10 ct/l steigen.

Dürfen Ölheizungen weiterhin betrieben werden?
Ja, bestehende Ölheizungen können weiter betrieben werden - auch über das Jahr 2026 hinaus.

Dürfen auch künftig neue Ölheizungen eingebaut werden?
Ja, das dürfen sie. Bis Ende 2025 können alte Ölkessel ganz einfach gegen ein neues Öl-Brennwertgerät ausgetauscht werden. Eine solche Modernisierung lohnt sich weiterhin, da ein effizientes Öl-Brennwertgerät den Heizölbedarf deutlich reduzieren kann. Ab 2026 ist es erforderlich, bei der Modernisierung mit Öl-Brennwerttechnik zusätzlich erneuerbare Energien einzubinden.

Gibt es eine „Abwrackprämie“ für alte Heizungen?
Die Beschlüsse sehen eine Austauschprämie für alte, ausschließlich mit fossilen Energieträgern betriebene Heizungen vor. Dabei soll die Umstellung auf erneuerbare Heizsysteme mit bis zu 40 Prozent unterstützt werden. Wo dies nicht möglich ist, soll auch ein Gas-Hybridsystem, das anteilig erneuerbare Energien einbindet, gefördert werden.

Gibt es noch Fördermittel für eine neue Öl-Brennwertheizung?
Der Einbau eines Öl-Brennwertgeräts soll noch bis zum Ende des Jahres 2019 staatlich gefördert werden. Über die KfW-Bank sind Investitionskostenzuschüsse von bis zu 15 Prozent möglich. Ab 2020 fällt diese staatliche Unterstützung für den Einbau reiner Brennwertheizungen voraussichtlich weg. Nichtstaatliche Förderaktionen, zum Beispiel von Heizgeräteherstellern, sind davon nicht betroffen.

Was kann man Ölheizern jetzt raten?
Für Ölheizer besteht aktuell kein Handlungsdruck. Planen Kunden derzeit eine Heizungsmodernisierung mit Öl-Brennwerttechnik, können sie diese weiterhin umsetzen. Bis Ende des Jahres können sich Endverbraucher über die Aktion „Besser flüssig bleiben“ noch kostenlos die maximale staatliche Förderung sichern. Wichtig: Die Fördergelder müssen beantragt werden, bevor die Heizungsmodernisierung startet.

Worauf sollten Ihre Kunden künftig achten?
Die Einbindung erneuerbarer Energien hilft grundsätzlich, die CO2-Emissionen eines Hauses noch weiter zu verringern und ist daher eine sinnvolle Maßnahme. Ihre Kunden können diese Einbindung aber auch unabhängig von der Heizungsmodernisierung, in einem zweiten Schritt, vornehmen. Dazu beraten die SHK-Fachbetriebe. Ab 2026 ist die Einbindung erneuerbarer Energien Pflicht, wenn eine neue Ölheizung eingebaut wird.

Wie schätzt IWO die aktuellen Beschlüsse ein?
Wenn der Beschluss des Klimakabinetts so wie vorgeschlagen umgesetzt wird, ist das kontraproduktiv und ungerecht. Er führt zu Verunsicherung und Attentismus. Millionen Menschen, die im ländlichen Raum leben, sollen nicht nur zusätzliche Auflagen bei der Heizungsmodernisierung bekommen. Sie werden auch bei Fördermaßnahmen künftig massiv benachteiligt. Denn der Umstieg auf rein erneuerbare Heizsysteme wird aus IWO-Sicht häufig aus technischen oder finanziellen Gründen nicht ohne weiteres möglich sein. Daher würde diese Regelung vermutlich dazu führen, dass ein Hausbesitzer mit Gas-Anschluss eine kostenseitig sehr attraktive Möglichkeit zum Wechsel von der Ölheizung weg hin zu einer Gas-Hybridheizung gefördert bekommen würde. Der Hausbesitzer im ländlichen Raum hingegen nicht, da eine Förderung von Öl-Hybridsystemen nach den Plänen der Bundesregierung derzeit nicht vorgesehen ist.

Was tut IWO?
IWO wird sich in dem nun anstehenden Ausgestaltungsprozess des Maßnahmenprogramms sowie in dem darauf folgenden Gesetzgebungsverfahren intensiv dafür einsetzen, dass die beschriebenen Nachteile für Ölheizungsbesitzer im ländlichen Raum beseitigt werden und auch weiterhin der Grundsatz der Technologieoffenheit im Wärmesektor Beachtung findet. Dies betrifft insbesondere die Förderung von Hybridsystemen, die Öl-Brennwerttechnik mit zusätzlichen erneuerbaren Energien verbinden. Zudem werden wir die aktuelle Situation auch in der Kommunikation Richtung Endverbraucher verstärkt thematisieren und den künftigen Einbau neuer Öl-Brennwertheizungen weiter unterstützen.
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